Rechtsprechung
   VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58795
VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21 (https://dejure.org/2021,58795)
VK Westfalen, Entscheidung vom 21.10.2021 - VK 2-41/21 (https://dejure.org/2021,58795)
VK Westfalen, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - VK 2-41/21 (https://dejure.org/2021,58795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,58795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit! (VPR 2022, 59)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit! (IBR 2022, 306)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.10.2020 - C-521/18

    Pegaso und Sistemi di Sicurezza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe von

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Es genügt nicht, dass die Dienstleistungen einen positiven Beitrag zu den Tätigkeiten des Auftraggebers leisten und dessen Rentabilität erhöhen (vgl. EuGH, Urteil vom 28.10.2020 - Rs. C-521/18, IBRRS 2020, 3214 = VPRRS 2020, 0322).*).

    Ausreichend sei ausweislich der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 28.10.2020, C-521/18) auch nicht, dass die maßgebliche Leistung "einen positiven Beitrag zu den Tätigkeiten des Auftragsgebers" leiste.

    Etwas anderes ergäbe sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 28.10.2020 (Rs. C-521/18).

    Es genügt nicht, dass die Dienstleistungen einen positiven Beitrag zu den Tätigkeiten des Auftraggebers leisten und dessen Rentabilität erhöhen (vgl. EuGH, Urteil vom 28.10.2020, C-521/18).

  • VK Bund, 04.06.2021 - VK 2-43/21

    Auftragswertberechnung; Überschreiten der Schwellenwerte; Rügeobliegenheit trotz

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Diese habe mit Beschluss vom 04.06.2021 (VK 2-43/21) ausgeführt, dass ein Bieter die Wahl der falschen Verfahrensart - vorliegend eine Vergabe nach UVgO statt GWB - zunächst rügen müsse, bevor er einen Nachprüfungsantrag stelle.

    Ob eine aus Sicht eines interessierten Unternehmens unterbliebene europaweite Ausschreibung überhaupt gerügt werden muss (in diese Richtung wohl VK Bund, Beschluss vom 04.06.2021, VK 2-43/21, in die andere Richtung tendierend: VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2019, Z3-33194-1-14-05/19), braucht die Kammer nicht entscheiden.

  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Unter Verweis auf die Rechtsauffassung des OLG München (Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 15/16) eröffne der § 136 GWB einen weiten Anwendungsbereich.

    Zwar ist die Differenzierung, welche Aufträge noch "unmittelbar" der Sektorentätigkeit dienen, anspruchsvoll und weist stets einen Einzelfallcharakter auf (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.03.2017, Verg 15/16, VK Sachsen, 1/SVK/037/10).

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Eine "Infizierung" aller Tätigkeitsfelder der betreffenden Einheit durch die Sektorentätigkeit findet nicht statt (vgl. EuGH, Urteil vom 10.04.2008 Rs. C-393/06, IBRRS 2008, 1138 = VPRRS 2008, 0102).*).

    Eine "Infizierung" aller Tätigkeitsfelder der betreffenden Einheit durch die Sektorentätigkeit findet nicht statt (vgl. EuGH, Urteil vom 10.04.2008, Rs. C-393/06).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Insoweit sei - und hier nimmt die Antragsgegnerin Bezug auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.12.2019 - Verg 53/18) - maßgeblich, dass das Nachprüfungsbegehren neben den Unwirksamkeitsgründen auch Verstöße gegen andere Vergabevorschriften umfasse.

    cc) Doch selbst wenn man neben einer Verletzung von § 135 Absatz 1, Nummer 2 GWB auf Grund der Wahl der falschen Verfahrensart einen "weiteren" Schaden (in diesem Sinne kann OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019, Verg 53/18 verstanden werden) für notwendig erachten würde, wäre diese Voraussetzung gegeben.

  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    So habe u.a. das OLG München mit Beschluss vom 02.06.2016 (Verg 15/15) festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein Bieter in einer europaweiten Ausschreibung bessere Zuschlagschancen habe als bei einer nationalen Ausschreibung.

    Gute Gründe streiten allerdings für die vom OLG München (Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15) vertretene Ansicht.

  • EuGH, 16.06.2005 - C-462/03

    Strabag - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/38/EWG - Bereich der Wasser-,

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Maßgeblich ist insoweit, ob eine Beschaffung einer in § 102 GWB aufgeführten Tätigkeit im engeren Sinne der Sektorentätigkeit dient (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2006 - Rs. C-462/03).

    Maßgeblich ist insoweit, ob eine Beschaffung einer in § 102 GWB aufgeführten Tätigkeit im engeren Sinne der Sektorentätigkeit dient (vgl. EuGH, Urteil vom 16.06.2006, C-462/03).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Ausreichend für einen drohenden Schaden ist, dass der Bieter geltend macht, dass durch den vermeintlichen Rechtsverstoß und dessen Beseitigung eine erneute Möglichkeit besteht, ein Angebot einzureichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Bei einer Vergabe ohne förmliches Vergabeverfahren läuft ein Bieter Gefahr der Manipulation und Ungleichbehandlung, weil die dem Vergabeverfahren zu Grund liegenden Unterlagen geheim gehalten werden (vgl. am Beispiel des Verhandlungsverfahrens statt des offenen Verfahrens: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016 - Verg 49/15).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

    Auszug aus VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21
    Bereitstellung ist die Errichtung, Unterhaltung und Instandsetzung der Versorgungsnetze; unter den Begriff des Betreibens fällt die eigentliche Versorgungsleistung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011, 11 Verg 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • VK Bund, 02.08.2017 - VK 2-74/17

    Postdienstleistungen; Wertungsvorgaben

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für

  • VK Südbayern, 05.08.2019 - Z3-3-3194-1-14-05/19

    Vergabeverfahren hinsichtlich Rahmenvereinbarung über Primärcodierung

  • OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 Verg 7/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Sanierungsarbeiten an der Start- und Landebahn

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 21. Oktober 2021 (VK 2-41/21) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 13. August 2021 als unzulässig verworfen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, 1. den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 21. Oktober 2021 (Az.: VK 2 - 41/21) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 13. August 2021 zurückzuweisen;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht